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EU-Kommission macht Weg für höhere Hilfen frei – Hilfsprogramme müssen nun zügig angepasst werden

 

28.01.2021 – Der ZIA begrüßt die Entscheidung der Europäischen Kommission, dass künftig Fixkostenhilfen von bis zu 10 Millionen Euro keine unerlaubten Beihilfen darstellen. Die Europäische Kommission hat den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 damit heute maßgeblich erweitert. Zudem läuft der Befristete Rahmen nun bis zum 31. Dezember 2021. „Das ist ein wichtiges Signal, auch für die Immobilienwirtschaft. 10 Millionen Euro können für mittelständische Händler und Hotels und die dahinterstehenden Vermieter die Rettung sein. Für die großen Markteilnehmer ist das aber noch keine abschließende Lösung“, analysiert Dr. Andreas Mattner die Entscheidung der Europäischen Kommission. „Die Bundesregierung muss nun schnell ihre Hilfsprogramme anpassen. Bei den großen Unternehmen sind weiterhin tausende Arbeitsplätze in Gefahr.“ Es müsse zudem sichergestellt werden, dass die Nachweispflicht des Corona-bedingten Schadens der Unternehmen bürokratiearm gehalten wird.

Zum Hintergrund:

Die Europäische Kommission hatte den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 zuletzt am 28. Januar 2021 verlängert und maßgeblich erweitert. Der Befristete Rahmen läuft nun bis zum 31. Dezember 2021. Die bisherige Grenze von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen oder Steuervorteilen von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen wurde auf 1,8 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Ergänzt um die weiterhin gültige De-minimis-Verordnung ergibt sich somit eine Grenze von 2 Millionen Euro. Zusätzlich wurde die Grenze für Fixkostenerstattungen von 3 auf 10 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben. Diese können Unternehmen gewährt werden, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind und mit Umsatzeinbrüchen von mindestens 30 Prozent zu kämpfen haben. Weiterhin ermöglicht der erweiterte Befristete Rahmen nun auch die Umwandlung von Garantien, Darlehen und rückzahlbare Zuschüsse in Zuwendungen. Für diese gilt dann der neue Rahmen von bis zu 2 Millionen Euro.

Der ZIA hat einen Forderungskatalog zur Stärkung der Überbrückungshilfen erarbeitet, den der Verband am Montag dem Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium überreicht hat. Darin werden noch weitere Vorschläge zur Verbesserung der Überbrückungshilfe gemacht. Das Positionspapier finden Sie unter https://www.ziadeutschland.de/fileadmin/Redaktion/Positionen/PDF/ZIA_Positionspapier_Coronahilfen.pdf 

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