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Der ZIA sieht bei den Plänen für die Gaspreisbremse klare Benachteiligungen für Großverbraucher der Immobilienwirtschaft

Berlin, 22.11.2022 – Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, ZIA, sieht in den jetzt bekannt gewordenen Plänen für die Gaspreisbremse klare Benachteiligungen für Großverbraucher aus der Immobilienwirtschaft. Hauptkritikpunkt: Die Gaspreisbremse stellt für das subventionierte Gaskontingent (sieben Cent pro kWh Netto-Arbeitspreis) von 70 Prozent auf den Verbrauch im Jahr 2021 ab. Bei „Haushalten und kleineren Unternehmen“ ist hingegen der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch der Maßstab. Für Großverbraucher etwa aus dem Handel oder den Büroimmobilien ist das deshalb besonders belastend, weil der Verbrauch in der Zeit wegen der Corona-Beschränkungen im Jahr 2021 keineswegs typisch, sondern deutlich nach unten verzerrt war.

„Es ist für diese Verbraucher absolut unrealistisch auf maximal 70 Prozent des Jahresverbrauchs eines Shutdown-Coronajahres zu kommen“, warnt ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse. „Eine Gleichbehandlung ist hier dringend notwendig.“

Der Verband sieht zudem enorme und meist unnötige Belastungen durch bürokratische Auflagen vor allem bei den Informationspflichten. Die Auflage „Der Vermieter passt nach dem Zugang der Informationen (…) unverzüglich die Betriebskostenvorauszahlung an“ stellt hier unrealistische Anforderungen. Denn die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter befindet sich im Lastschrifteinzugsverfahren. Vermieter(innen) müssten alle Lastschriftmandate sofort anpassen – was sehr hohen bürokratischen Aufwand binnen kürzester Zeit erfordert. Und: Ein Teil der Mieter zahlt selbst, insbesondere per Dauerauftrag. Sie müssten aktiv werden, Daueraufträge anpassen – was ebenfalls als aufwändig und unwahrscheinlich erscheint.

Der ZIA rät daher dringend, dass die Verrechnung der Erstattungsbeträge mit der Jahresendabrechnung möglich ist und Lastschriftmandate bis dahin unangetastet bleiben.

Strompreisbremse:

Auch bei den Plänen für die Strompreisbremse sieht der ZIA in dem jetzt bekannt gewordenen Entwurf Effekte, die möglicherweise ungewollte Auswirkungen haben. „Bei der so genannten Erlösabschöpfung für die Strompreisbremse kann die Grenze von einem Megawatt auch Solaranlagen großer Immobilien betreffen“, sagt ZIA-Geschäftsführer Joachim Lohse. „Hier würden die bestraft, die in den Klimaschutz bereits investiert haben – fair ist das nicht.“

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Abteilung Kommunikation und Strategie
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221122_PM_ZIA Gas- und Strompreisbremse [PDF | 106 KB]
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