„Arbeitsplan Energieeffizienz“ des BMWK: Gute Ansätze mit Verbesserungspotenzial
Berlin, 17.05.2022 – Heute veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den „Arbeitsplan Energieeffizienz – Energiesparen für mehr Unabhängigkeit“. Der ZIA unterstützt das Ziel des BMWK, den fossilen Energieverbrauch zu reduzieren und eine dauerhafte, nachhaltige Senkung des Energiebedarfs im Gebäudesektor zu erreichen. Als Spitzenverband der Immobilienwirtschaft engagieren wir uns daher im „Roadmap Energieeffizienz 2045“-Prozess des BMWK und werden die von der Bundesregierung angekündigte breit angelegte Energiespar-Kampagne mittragen.
„Der vorliegende Arbeitsplan Energieeffizienz des BMWK enthält viele richtige Ansätze, so zum Beispiel die Förderung des Umstiegs auf Wärmepumpen und grüne Fernwärme, den Ausbau der solaren Energieerzeugung auf dem Dach und die umfassende Information und Beratung der Verbraucher“, resümiert Maria Hill, Ausschussvorsitzende Energie und Gebäudetechnik im ZIA.
„Auf der anderen Seite werden alte Punkte, die hinreichend widerlegt wurden, erneut aufgegriffen: Immer mehr Dämmung im Zuge der Erhöhung von Neubaustandards führt beispielsweise nur noch zu geringer Energieersparnis, bei deutlich steigenden Kosten. Und wenn wir die grauen Emissionen mitbetrachten, ist der Klimavorteil selten positiv“, kritisiert Hill.
Zudem hat das BMWK den Referentenentwurf zur Aufteilung der Kosten aus der CO2-Bepreisung zwischen Mietern und Vermietern in die Ressortabstimmung und Verbändeanhörung gegeben.
„Wir begrüßen weiterhin, dass für den Wohngebäudebereich ein Stufenmodell zur Verteilung der CO2-Bepreisungskosten geplant und dies für den Nichtwohngebäudebereich zumindest für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen ist“, so Maria Hill. „Unverständlich ist hingegen, dass die in der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 3. April 2022 festgelegte Vertragsfreiheitsklausel für Nichtwohngebäude im vorliegenden Entwurf zu einer Höchstbelastungsgrenze für Gewerbemieter von 50% CO2-Kosten umgedichtet wurde. Hier muss die Bundesregierung Änderungen im Sinne ihrer eigenen Erklärung vom April vornehmen“, so Hill weiter.
Hintergrund: Das „Arbeitspapier Energieeffizienz“ befasst sich schwerpunktmäßig mit drei Bereichen:
- Förderung und Anreize, u. a. Fokussierung der Förderung auf den Gebäudebestand, Teilung des CO2-Preises zwischen Mietern und Vermietern, Wärmepumpenhochlauf, grüne Fernwärme
- Standards und Rahmenbedingungen, u.a. Erhöhung von Neubaustandards, Solardachpflicht, flächendeckende kommunale Wärmeplanung
- Beratung, u. a. Information und Beratung von Verbrauchern, Gewerbetreibenden und Unternehmen