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Anhörung im Landtag: ZIA unterstützt Grundsteuermodell in Hessen

Berlin, 03.11.2021 – „Die hessische Landesregierung hat sich beim zukünftigen Grundsteuermodell zur Nutzung der Länderöffnungsklausel entschieden und geht mit ihrem Flächen-Faktor-Modell einen transparenteren und leichter zu administrierenden Weg als das Grundsteuermodell des Bundes“, sagte Torsten Labetzki, Abteilungsleiter Recht und Steuern beim ZIA, in der heutigen Anhörung im Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags. Der ZIA bewertet diese Entscheidung und den vorgelegten Regierungsentwurf eines Hessischen Grundsteuergesetzes daher insgesamt als positiv. „Neben kleineren Detailfragen sollte jedoch der Aufbau des Gesetzes dahinhegend angepasst werden, dass nicht nur die Abweichungen zum Grundsteuergesetz des Bundes benannt werden, sondern dass alle relevanten Regelungen zum besseren Verständnis im Landesgesetz selbst geregelt sind,“ so Labetzki. 

Auf die Möglichkeit der Bestimmung eines abweichenden Hebesatzes für unbebaute und baureife Grundstücke durch die Grundsteuer C sollte nach Ansicht des ZIA verzichtet werden. Diese hat schon in der Vergangenheit zu ungewollten Wirkungen geführt und würde aktuell nur dafür sorgen, dass das Bauen und Wohnen weiter verteuert würde.

Ausschlaggebend für die Einführung des sogenannten Flächen-Faktor-Verfahrens und die Abkehr vom komplexen Berechnungsmodell des Bundes war die zutreffende Einschätzung der Hessischen Landesregierung, dass die bundesgesetzlichen Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer nur mit unverhältnismäßigem Aufwand administrierbar sein würden. Auch die mangelnde Transparenz des Bundesmodells für die Steuerpflichtigen, die Streitanfälligkeit, die verfassungsrechtlichen Bedenken und die hieraus resultierenden Unsicherheiten für die kommunalen Haushalte sprachen für die Nutzung der Länderöffnungsklausel.

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211103_PM_ZIA_Grundsteuer Hessen [PDF | 200 KB]
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