Der ZIA ist die Interessenvertretung der gesamten Immobilienwirtschaft und eine Vielzahl unserer Mitgliedsunternehmen, insbesondere Vermieter und Mieter von Gewerbeimmobilien, ist direkt von der bestehenden Regelung des Schriftformerfordernisses in §§ 550, 578 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) betroffen. Wir möchten das BMJ ausdrücklich darin bestärken, die aktuelle Regelung zur Schriftformkündigung bei Gewerbemietverträgen aufzuheben und somit den Verweis auf § 550 BGB in § 578 Abs. 1 BGB zu streichen.
ZIA-Stellungnahme zum Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
Dokument, Recht, Stellungnahme
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