Der ZIA ist die Interessenvertretung der gesamten Immobilienwirtschaft und hat sowohl Vermieter als auch Mieter von Gewerbeimmobilien unter seinen Mitgliedern. Die nun im Regierungsentwurf vorgeschlagene Textform als Ersatz für das Schriftformerfordernis bei Gewerbemietverträgen nach § 578 Abs. 1 S. 2 BGB-E würde nicht zu einer praxisgerechten Lösung führen, da durch die Einführung der Textform die in der Praxis hauptsächlichen Probleme hinsichtlich fehlerhafter oder unvollständiger Anlagen und Zusätze nicht ausgeräumt wären.
ZIA-Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz – BEG IV)
Dokument, Recht, Stellungnahme
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