ESG & Sustainable Finance

Fotografie symbolisiert finanzielles Wachstum durch vier aufsteigende Münzstapel mit grünen Pflänzchen. Unscharfe Münzen im Vorder- und Hintergrund sowie graublauer Hintergrund lenken den Fokus auf zunehmendes Kapital und nachhaltige Entwicklung.© Shutterstock

Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums 2018

Einheitlicher EU-Rahmen für nachhaltige Finanzmärkte

Um die Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 zur nachhaltigen Entwicklung zu erreichen, hat die Europäische Kommission am 8. März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums vorgelegt.

Mit dem Aktionsplan für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums hat die EU die Grundlage geschaffen, Nachhaltigkeitsaspekte systematisch im Finanzmarkt zu verankern und Investitionen in nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern.

Der Aktionsplan beinhaltet zehn Maßnahmen, mithilfe derer

  • die Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umgelenkt werden sollen, um ein nachhaltiges und integratives Wachstum zu erreichen;
  • Finanzielle Risiken, die sich aus Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, bewältigt werden sollen;
  • Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit gefördert werden sollen.

Zu den enthaltenen Maßnahmen zählen unter anderem eine Nachhaltigkeitstaxonomie, Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer, Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Anlageberatung und die internen Prozesse von Asset Managern, neue CO2-Benchmarks sowie ein EU-Green-Bond Standard.

Nachhaltigkeitstaxonomie

Bei der EU-Taxonomie handelt es sich um ein europaweit einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die Taxonomie soll die Fragmentierung des Marktes an Nachhaltigkeitslabeln im Finanzbereich beseitigen und sogenannten „Green Washing“ verhindern, das heißt, dass gegenüber Anlegern Finanzprodukte als „grüner“ beworben werden, als sie es nachweislich sind.

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Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten

Eine weitere, für Finanzmarktteilnehmer zentrale Maßnahme des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sind nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten. Die Voraussetzungen richten sich nach der Offenlegungsverordnung (auch englisch: Disclosure Regulation (SFDR), die Teil des Gesetzespakets von Mai 2018 und Ende 2019 in Kraft getreten ist. Ab März 2021 (teilweise abweichend) sind über die Website, in vorvertraglichen Informationen und in Jahresberichten unter anderem Angaben zu Nachhaltigkeitsstrategien und zu der Nachhaltigkeitswirkung der angebotenen Finanzprodukte zu machen.

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Einheitliche Nachhaltigkeitsdaten für die Immobilien- und Finanzwirtschaft

KPI-Liste

Die von ZIA und vdp entwickelte ZIA-KPI-Liste schafft eine einheitliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen Immobilienwirtschaft und Finanzinstituten. Gemeinsam mit digitalen Lösungen wie Coalition-X wird die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung relevanter Nachhaltigkeitsdaten effizienter, transparenter und zukunftssicher.

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Der Green-Bond-Standard der EU

Über die Entwicklung eines Green-Bond-Standards sollen grüne Anleihen standardisiert werden. Mit der Entwicklung der Kriterien ist wie bei der Nachhaltigkeitstaxonomie die Technical Expert Group beauftragt. Hierzu hat die TEG ihre Arbeitsergebnisse im Juni 2019 veröffentlicht und hierauf aufbauend einen Nutzerleitfaden zur Anwendung des Green Bond Standards. Die Europäische Kommission hat im Sommer 2020 diesbezüglich einen EU Green Bond Standard (EU-GBS) konsultiert. Die Kommission hatte in der Konsultation folgende Punkte vorgesehen:

  • den EU-GBS mit der EU-Taxonomie zu verknüpfen,
  • die Verifizierungs- und Berichterstattungsprozesse zu standardisieren und
  • einen offiziellen Standard festzulegen, an den potenzielle Anreize geknüpft werden könnten

Die Veröffentlichung der Verordnung zum EU-GBS ist für das 1. Quartal 2021 geplant.

Green Lease 2.0 – Vom grünen Mietvertrag zum ESG Lease

ESG-Anforderungen der EU

Der Green Lease 2.0 bietet einen praxisorientierten Leitfaden für die nachhaltige Vertragsgestaltung von Gewerbeimmobilien unter Berücksichtigung aktueller europäischer ESG-Anforderungen.

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Beirat für Sustainable Finance

Bundesregierung setzt Beirat ein

Die Bundesregierung hat einen Beirat für Sustainable Finance eingesetzt, der sie bei der Erarbeitung und Umsetzung einer Strategie unterstützen wird, wie Deutschland zum führenden Sustainable Finance-Standort werden kann. Der Beirat hat im Juni 2019 seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium setzt sich aus Vertretern und Vertreterinnen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie verschiedener Bundesressorts zusammen. Teilweise handelt es sich dabei um Sachverständige, die bereits in der High Level Expert Group oder der Technical Expert Group der EU-Kommission vertreten waren. Vorsitzender des Beirats ist Karsten Löffler von der Frankfurt School of Finance & Management.

Im März 2020 hat der Beirat seinen Zwischenbericht zur Konsultation veröffentlicht. Der ZIA hat sich in seiner Stellungnahme insbesondere gegen eine drohende Überregulierung auf nationaler Ebene ausgesprochen.

Positionen & Stellungnahmen des ZIA

ESG & Sustainable Finance

Die Positionen und Stellungnahmen des ZIA zu ESG & Sustainable Finance.

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