Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Der ZIA Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 und 4 der BITV 2.0.

Die Einhaltung der Anforderungen wurden überprüft. Auf Basis dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei:

PDF-Downloads: Wir sind bemüht, alle PDF-Dateien barrierefrei anzubieten bzw. durch eine solche zu ersetzen. Allerdings liegt (insbesondere bei älteren Dokumenten) das Ausgangsdokument nicht immer vor, sodass diese Dokumente nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet werden.

Das Mitgliederbanner auf der Startseite ist nicht vollständig barrierefrei.

Die auf dieser Website bereitgestellten und über YouTube eingebundenen Videos sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis voraussichtlich Mitte 2027 geplant:
Behebung der genannten noch nicht barrierefreien Mängel, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. 

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.zia-deutschland.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Sie können uns auch per Post oder E-Mail kontaktieren:

Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 21 585 – 0
E-Mail: info[@]zia-deutschland.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-742901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de