Nachhaltigkeitstaxonomie

Herzstück des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums 2018 ist die sogenannte Nachhaltigkeitstaxonomie oder auch EU-Taxonomie. Dabei handelt es sich um ein europaweit einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Die Taxonomie soll die Fragmentierung des Marktes an Nachhaltigkeitslabeln im Finanzbereich beseitigen und sog. „Green Washing“ verhindern. Das heißt, dass gegenüber Anlegern Finanzprodukte als „grüner“ beworben werden, als sie es nachweislich sind.
ZIA-Leitfaden zur Umsetzung der Klimaschutz-Taxonomie für den Gebäudesektor
In Umsetzung des European Green Deals sollen durch die EU-Taxonomie private Investitionen in nachhaltige Tätigkeiten gelenkt werden. Für Immobilieninvestitionen hat der ZIA einen Leitfaden veröffentlicht. (Stand: September 2022)
Der Leitfaden zum Download
ZIA-Leitfaden zur Umsetzung der Klimaschutz-Taxonomie für den Gebäudesektor Download [679 KB]
Kriterien, Anforderungen und Auswirkungen der EU-Nachhaltigkeitsregeln auf Gebäude und Investitionen
Nachhaltigkeit messbar machen und Kapital gezielt lenken
Den regulatorischen Rahmen für die Bestimmung der Nachhaltigkeit eines Finanzprodukts gibt die Taxonomieverordnung vor, die im Juli 2020 in Kraft getreten und gestuft ab Anfang 2022 anwendbar sein wird.
Nach den Vorgaben der Taxonomie ist eine Wirtschaftstätigkeit dann als ökologisch nachhaltig einzustufen, wenn sie:
- Zu einem der sechs in der Verordnung festgelegten Umweltziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz gesunder Ökosysteme) beiträgt
- Gleichzeitig keines der anderen Ziele erheblich beeinträchtigt,
- ILO-Arbeitsschutzvorgaben einhält.
Wann ein Beitrag zu einem der sechs Umweltziele vorliegt, wird anhand technischer Evaluierungskriterien ermittelt. Bei der Erstellung der technischen Evaluierungskriterien wurde die EU-Kommission von einer Sachverständigengruppe, der sog. Technical Expert Group (TEG) unterstützt. Die TEG hat ihren Abschlussbericht zu den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ im März 2020 nach vorheriger Konsultation veröffentlicht. Die Kommission hat auf Basis dieser Empfehlungen delegierte Rechtsakte entworfen.
Nach den Feststellungen der TEG sind „Gebäude“ ein relevanter Sektor, da sie für mehr als 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. In ihrem Bericht hat die TEG für diesen Sektor zugunsten der Umweltziele „Klimaschutz“ und folgende wirtschaftliche Tätigkeiten identifiziert und hierfür Prüfkriterien (unter anderem Energieeffizienz) entwickelt:
- Neubau,
- Renovierung von Bestandsimmobilien,
- Individuelle Renovierungsmaßnahmen und
- Erwerb und Eigentum von Immobilien.
Anwenden müssen Marktteilnehmer die Taxonomie ab Anfang 2022. Auch Anbieter von nicht als ökologisch nachhaltig beworbenen Produkten müssen eine Angabe zur Anwendung bzw. der Nichtanwendung der Taxonomie machen.
Aus Sicht des ZIA ist die Taxonomie ein wichtiger Baustein des Sustainable Finance Action Plans, um Kapitalströme in nachhaltige Investments zu lenken. Gleichzeitig sind die aktuellen Evaluierungskriterien der Taxonomie sehr ambitioniert. Selbst Gebäude, die hohen Energieeffizienzstandards genügen und eine gute CO₂-Bilanz aufweisen, würden nach jetzigem Stand nicht unter die Taxonomie fallen.
ZIA-Positionen zur EU-Taxonomie
Konsultation zur Überarbeitung des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie Download [444 KB]
Feedback on the European Commission's proposal for the revision of the Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) Download [417 KB]
Sondierung zur Überarbeitung des delegierten Rechtsakts zur EU-Klimataxonomie Download [304 KB]