Grunderwerbsteuer

Schlüsselsteuer mit weitreichenden Auswirkungen auf den Immobilienmarkt

Die Grunderwerbsteuer ist eine der wichtigsten Steuereinnahmen der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Für die Immobilienbranche ist sie ein wichtiger Kostenbestandteil der angebotenen Objekte und Produkte und wirkt sich daher auch für die Nutzer spürbar aus.

Die Grunderwerbsteuer ist immer wieder Gegenstand gesetzlicher Reformen und die laufende Beurteilung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung rückt die Steuer regelmäßig in den Fokus für die Unternehmens- und Beratungspraxis. 

Reform der Grunderwerbsteuer

Mehr Regulierung von Share Deals mit erheblichen Praxisproblemen

Mit der Grunderwerbsteuerreform im Jahr 2021 hat der Gesetzgeber zur Vermeidung unerwünschter Share-Deal-Gestaltungen die Ergänzungstatbestände reformiert. Die Beteiligungsschwelle der Ergänzungstatbestände wurde von 95 Prozent auf 90 Prozent abgesenkt und der Betrachtungszeitraum von 5 auf 10 bzw. 15 Jahre verlängert. Zudem wurde der neue Ergänzungstatbestand § 1 Abs. 2b GrEStG eingeführt, der unter den gleichen Voraussetzungen wie § 1 Abs. 2a GrEStG die Anteilseignerwechsel bei Kapitalgesellschaften besteuert. Anteilsübergänge im Rahmen des Börsenhandels bleiben durch die ebenfalls neu eingeführte Börsenklausel in § 1 Abs. 2c GrEStG unter bestimmten Voraussetzungen außer Betracht.

Der ZIA bewertet die Reformfolgen kritisch. Insbesondere mit Blick auf die Bedeutung von Share Deals in Deutschland sind die mit der Reform einhergehenden Belastungen der Unternehmen nicht zu rechtfertigen. Denn der Anteil von Share Deals gemessen an der Zahl der gesamten Immobilientransaktionen war bereits vor der Grunderwerbsteuerreform stark rückläufig. Praktisch ist es den Steuerpflichtigen nicht möglich, die für die Verwirklichung des neuen Ergänzungstatbestandes für Kapitalgesellschaften relevanten Beteiligungsübertragungen nachzuvollziehen – erst recht nicht in der vorgegebenen Meldefrist. Das Vollzugsdefizit besteht auch für die Finanzverwaltung, die bereits vor der Reform Schwierigkeiten bei der Nachverfolgung der Ergänzungstatbestände eingeräumt hat. Neben diesen praktischen Problemen des neuen Ergänzungstatbestandes ist es nicht gerechtfertigt, dass Grunderwerbsteuer ausgelöst wird, wenn Kleinstübertragungen von Anteilen in Summe die gesetzliche Beteiligungsschwelle erreichen.

Kritisch beurteilt der ZIA zudem, dass die bestehende Konzernklausel in § 6a GrEStG aktuell nicht auf alle konzerninternen Übertragungsvorgänge angewandt werden kann, sondern auf bestimmte Sachverhalte im Sinne des Umwandlungsgesetzes beschränkt ist. Solange ein Grundstück einen Konzernverbund nicht verlässt, sollte keine Grunderwerbsteuer ausgelöst werden.

Niedrigere Steuersätze als Impuls für Wohnungsbau und Wachstum

Investitionen stärken statt Transaktionen verteuern

Nach Auffassung des ZIA kann eine niedrigere Grunderwerbsteuer einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Wohnungsneubaus leisten. Untersuchungen zeigen, dass Länder mit vergleichsweise niedrigen Steuersätzen überdurchschnittliche private Bauinvestitionen verzeichnen. Zusätzliche steuerliche Belastungen hingegen erhöhen die Transaktionskosten und reduzieren die Investitionsbereitschaft.

Dies gilt nicht nur für den Wohnungsmarkt, sondern auch für Wirtschaftsimmobilien. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten benötigen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Immobilienstrukturen flexibel an veränderte Marktbedingungen anzupassen. Hohe grunderwerbsteuerliche Belastungen wirken hierbei als Investitions- und Modernisierungshemmnis und können die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland beeinträchtigen.

Einfaches, transparentes und investitionsfreundliches Grunderwerbsteuerrecht

Der ZIA spricht sich daher für ein einfaches, transparentes und investitionsfreundliches Grunderwerbsteuerrecht aus. 

Dazu gehören:

  • angemessene Steuersätze, 
  • praktikable Regelungen für Unternehmen,
  • die Vermeidung unnötiger Belastungen bei konzerninternen Umstrukturierungen. 

Ziel muss ein Grunderwerbsteuerrecht sein, das staatliche Einnahmeinteressen mit den Anforderungen eines funktionierenden Immobilien- und Investitionsmarktes in Einklang bringt.

Steuersätze und Erwerbsnebenkosten

Wie hohe Grunderwerbsteuern Investitionen und Eigentumsbildung erschweren

Die Höhe der Grunderwerbsteuer hat unmittelbare Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Ziel sollte es sein, die steuerliche Belastung so auszugestalten, dass Immobilientransaktionen nicht unnötig erschwert und Investitionen in Wohn- und Wirtschaftsimmobilien nicht behindert werden.

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