Mietpreisüberhöhung

Angedachte Änderung von § 5 WiStrG („Mietwucher“)

Die Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG ist eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vorsieht, wenn durch die Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen die ortsüblichen Entgelte um mehr als 20 Prozent überschritten werden. Die Vorschrift setzt neben dem objektiven Merkmal der Mietüberhöhung das subjektive Tatbestandsmerkmal der bewussten Ausnutzung einer Mangellage voraus.

Die Diskussion über eine Verschärfung des § 5 WiStG begleitet die Wohnungspolitik seit Jahren. Eine Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern (BR-Drs. 849/21 (B)), die eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro und die Streichung des subjektiven Ausnutzungsmerkmals vorsah, scheiterte in der vergangenen Legislaturperiode an verfassungsrechtlichen Einwänden. Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode ist die Präzisierung des § 5 WiStG als Reformauftrag verankert; ein Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen wird bis Ende 2026 erwartet.

Der ZIA lehnt eine Streichung des subjektiven Tatbestandsmerkmals der „Ausnutzung" ab. Eine solche Änderung würde das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Schuldprinzip verletzen: Ohne das Erfordernis eines vorwerfbaren Verhaltens fehlt die Grundlage für eine bußgeldrechtliche Sanktionierung. Zudem bestünde das Risiko widersprüchlicher Rechtslagen: Eine Miete, die aufgrund der Ausnahmen der Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) zivilrechtlich zulässig ist, könnte nach einer Verschärfung des § 5 WiStG dennoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Der ZIA warnt vor negativen Folgewirkungen einer Verschärfung. Eine erweiterte Bußgeldbewehrung ohne subjektiven Tatbestand erzeugt Rechtsunsicherheit und hemmt Investitionen in Neubau und energetische Sanierung. Bezahlbare Mieten lassen sich langfristig nur durch ein ausreichendes Wohnungsangebot sichern. Der ZIA setzt sich daher für die Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen sowie die Förderung von Investitionen in Neubau und Klimaschutz ein.