Transparenz durch Standardisierung

Gemeinsame Datenstandards für mehr Markttransparenz
Taxonomie der Wirtschaftsimmobilien
Ein optimales Marktumfeld ist durch die Zugänglichkeit aller für die betreffende Immobilie relevanten Informationen für alle Beteiligten geprägt. Je qualitativer und umfassender diese Informationen und je besser sie für alle zugänglich sind – also je transparenter der Markt –, desto besser entwickelt sich ein nachhaltiges, ökologisch und ökonomisch sinnvolles Marktverhalten sowie eine nachvollziehbare Preisbildung. Der ZIA treibt deshalb die Verbesserung der Datenqualität und -standardisierung auf dem deutschen Immobilienmarkt maßgeblich voran.

Einheitliche Definitionen für einen gemeinsamen Marktstandard
Taxonomie der Wirtschaftsimmobilien
Eine zentrale Herausforderung besteht darin, dass bislang häufig unterschiedliche Definitionen und Klassifizierungen von Immobilienarten verwendet werden. Dies erschwert die Vergleichbarkeit von Daten und begrenzt die Möglichkeiten für eine einheitliche Marktbeobachtung sowie den Austausch zwischen verschiedenen Marktakteuren.
Um hier einen gemeinsamen Standard zu schaffen, hat der ZIA gemeinsam mit dem Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse (AK OGA) sowie zahlreichen Vertretern aus Immobilienwirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und öffentlichen Institutionen eine einheitliche Kategorisierung von Immobilien entwickelt. Ziel ist es, den branchenübergreifenden Datenaustausch zu erleichtern und die Grundlage für aussagekräftige Analysen zusammengeführter Datenbestände zu schaffen.
Der Branchenstandard für Immobilienklassifikationen
Die Aktualisierung der Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien zum Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung – kurz “Taxonomie der Wirtschaftsimmobilien” – berücksichtigt Trends und Erkenntnisse aus der Corona-Krise, wie etwa die gewachsene Bedeutung von Nahversorgung und E-Commerce, was nach einer stärkeren Differenzierung im Segment der Handelsimmobilien aber auch bei den Logistikimmobilien verlangte. So werden nun etwa auch Nachversorgungszentren oder Fulfilmentcenter von anderen Immobilienarten abgegrenzt.
Zudem fängt neu eingeführte Segment der Mixed-Use Immobilien den Trend von monofunktionalen zu mischgenutzten Immobilien ein. So werden Mixed-Use Immobilien als solche Immobilien definiert, in denen sich mindestens zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Nutzungen befinden und in denen keine der Nutzungen einen Anteil von mehr als 50 Prozent der Gesamtnutzung umfasst. Dem gegenüber werden allen „klassischen“ Immobilien zusätzliche Mischnutzungen bis zu 25 Prozent der Gesamtnutzung zugestanden, ohne dass sich dies durch eine gesonderte Nennung von „gemischt genutzt“ o.ä. ausdrücken sollte. Ein Namenszusatz zur klassischen Nutzungsart wie etwa „gemischt genutzte“ oder „Mixed-Use Büroimmobilie“ würde nur in dem Fall nötig, wenn die überwiegende Nutzungsart (hier Büro) einen Anteil zwischen 50 und 75 Prozent aufweisen würde. So wird weiterhin sichergestellt, dass Objekte, die eigentlich einen klaren Nutzungskern haben, unterscheidbar bleiben.
Daneben wurden weitere Lücken geschlossen, etwa bei den Gastronomieimmobilien oder den Gesundheitsimmobilien mit ambulanter oder stationärer Leistungserbringung. Dabei wurde auch die Abgrenzung von Betreutem Wohnen und Servicewohnen für Senioren gegenüber den Wohnimmobilien geschärft.
Übersicht über die Segmente
Mit Klick auf die Datei öffnet sich ein neuer Tab mit der Mindmap (Klicken zum Vergrößern).
Taxonomie der Wirtschaftsimmobilien (Mai 2023) Download [2 MB]
2. Ergebnisbericht zur Kategorisierung von Wirtschaftsimmobilien (September 2019) Download [815 KB]
1. Ergebnisbericht zur Kategorisierung von Wirtschaftsimmobilien (August 2016) Download [1,017 KB]
Begleitende Infos auch auf Englisch
Taxonomy of Commercial Real Estate (May 2023) Download [1 MB]
Building and Use Types (German to English) Download [181 KB]
Wir danken allen Mitwirkenden:
- Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp),
- AK Wertermittlung des Deutschen Städtetags,
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, (BBSR)
- Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS)
- Deutsche Bundesbank (Beobachterstatus),
sowie ferner auch
- Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif),
- Urban Land Institutes (ULI) und
- Statistisches Bundesamt (Beobachterstatus).