Verhaltenskodex des ZIA im Rahmen des Lobby- und Transparenzregisters

Präambel

Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er bündelt und vertritt die Interessen seiner Mitglieder umfassend bei der Willensbildung in der Öffentlichkeit, der Politik und der Verwaltung. Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Als Verband sieht der ZIA es als seine Aufgabe an, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu schützen. In seiner Funktion als Interessenvertreter ist der ZIA im Lobbyregister und im Transparenzregister eingetragen. Der ZIA wird tätig auf der Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität und akzeptiert den Verhaltenskodex, der vom Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt wurde, sowie den Verhaltenskodex des Europäischen Parlaments, des Rats der Europäischen Union und der Europäischen Kommission im Rahmen des europäischen Transparenz-Registers. Darüber hinaus gibt der ZIA sich und seinen Beschäftigten folgenden Verhaltenskodex.

  1. Interessenvertretung des ZIA erfolgt bei jedem Kontakt mit den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung den Landesparlamenten und -regierungen sowie gegenüber den europäischen Gesetzgebungsorganen und anderen Organen, Einrichtungen, Ämtern oder Agenturen der Europäischen Union transparent. Dazu legt der ZIA seine Identität, Interessen und Ziele sowie sein konkretes Anliegen offen.
  2. Der ZIA weist beim erstmaligen zweckgerichteten Kontakt auf die Eintragung in das Lobbyregister sowie in das europäische Transparenzregister hin unter Angabe der Verhaltenskodizes, auf deren Grundlage der ZIA Interessenvertretung betreibt.
  3. Der ZIA schließt keine Vereinbarungen, durch die eine Vergütung oder die Höhe einer Vergütung vom Erfolg der Interessenvertretung abhängig gemacht wird.
  4. Informationen werden durch den ZIA niemals auf unlautere Art und Weise beschafft. Insbesondere gewährt der ZIA keine direkten oder indirekten finanziellen Anreize gegenüber Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung oder stellt solche in Aussicht, wenn die Adressaten dadurch ihre Pflichten verletzen würden. Informationen werden nie durch die Ausübung unstatthaften Drucks, durch unangemessenes Verhalten oder Beleidigungen beschafft und es wird kein Versuch hierzu unternommen.
  5. Vertrauliche Informationen, die der ZIA oder seine Beschäftigten im Rahmen der Interessenvertretung erhalten, werden nur in zulässiger und jeweils vereinbarter Weise verwendet oder weitergegeben.
  6. Die Bezeichnung „registrierter Interessenvertreter“ wird vom ZIA nur verwendet, wenn die Eintragung in das Lobbyregister ordnungsgemäß erfolgt und aktuell ist und kein Hinweis auf einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung veröffentlicht ist. Gleichermaßen gewährleistet der ZIA die Aktualität und Vollständigkeit der Eintragung im Transparenzregister achtet die Umsetzung und Anwendung der einschlägigen von den Unionsorganen festgelegten öffentlich zugänglichen Regeln, Kodizes und Leitlinien.
  7. Sollte der ZIA zu einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag eingeladen oder beteiligt werden, obwohl Registerangaben nicht vollständig oder aktuell sind oder ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung in das Lobbyregister eingetragen ist, wird dies der für die Einladung bzw. Beteiligung zuständigen Stelle unverzüglich und unaufgefordert durch den ZIA mitgeteilt. Gleiches gilt für die Beteiligung an Verfahren auf europäischer Ebene.
  8. Im Kontakt zu Mitgliedern, potenziellen Mitgliedern oder sonstigen Dritten unterlässt es der ZIA, ein nicht bestehendes Auftrags-, Nähe- oder Beratungsverhältnis zu den Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung zu behaupten.
  9. Der ZIA akzeptiert, dass die Angaben im Lobbyregister und im Transparenzregister durch die registerführenden Stellen überprüft werden können und stellen sicher, dass Anfragen der registerführenden Stellen unverzüglich beantwortet werden.

Der Verhaltenskodex zum Download

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