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Urbanes Gebiet

Wesentliche Änderung bezüglich des Baurechts in der Planungsrechtsnovelle 2017 war die Aufnahme des Gebietstyps des Urbanen Gebiets in § 6a in die Baunutzungsverordnung. Das Urbane Gebiet wurde auch vom ZIA gefordert. Die Einführung des Urbanen Gebietes setzt damit die Forderung um städtebaulichen Potenziale der Innenstädte auszuschöpfen und lässt eine effiziente Bebauung mit einer angemessenen Mischung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden zu.

Die neue Baugebietskategorie soll nicht nur das Planen und Bauen in innerstädtischen Gebieten vereinfachen, sondern auch die Umsetzung einer nutzungsgemischten Stadt der kurzen Wege ermöglichen, in der in einem Quartier Wohnen, Büronutzung und Gewerbe gleichzeitig Platz finden. Der neue Baugebietstyp erlaubt den Kommunen, dass künftig auch in stark verdichteten städtischen Gebieten oder in Gewerbegebieten Wohnungen gebaut und Gebäude als Wohnraum genutzt werden dürfen. Handwerksbetriebe und auch Büroimmobilien sollen dennoch nicht aus der Innenstadt verdrängt werden.

Bisher ist das Instrument aber wenig angewendet worden, so dass eine Evaluation der Erfahrungen noch nicht möglich ist. Einzelne Beispiele wie etwa das Offenbacher Quartier 4.0 lassen aber erahnen, worin der Vorteil liegt. Auf dem ehemaligen Güterbahnhofsgelände soll ein Viertel entstehen, das inmitten bestehender und neuer Wohnstrukturen Einzelhandel, Gastronomie und urbane Produktion zulässt. Die Bezeichnung Quartier 4.0 leitet sich von Industrie 4.0. ab und soll auf die Möglichkeit verweisen, im Zuge des technischen Fortschritts digitale, kleinteilige und immissionsarme Betriebe wieder in die Stadt zurückzuholen.

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