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Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung für eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Zuge der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Am 31. Mai 2022 fand im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie eine Öffentliche Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) statt. Der ZIA begrüßt in seiner Stellungnahme die Modernisierung GEG. So bedarf u.a. das starre System der Referenzgebäude in Hinblick auf CO2 als künftig wichtige „Klima-Zielgröße“ einer Überarbeitung. Der ZIA unterstützt daher die Ankündigung, dass perspektivisch in der GEG-Anforderungssystematik die eingesparte Tonne CO2 mitberücksichtigt und die bisherige Dämmanforderung (HT‘) durch eine andere, weiter gefasste Effizienzgröße ersetzen sollen.

Im Zuge der Novelle ist die Erhöhung des Neubaustandards auf EH55-Niveau geplant. Damit verschärfen sich auch die Anforderungen an die Gebäudehülle. Der ZIA sieht dies kritisch.

  • Bei Wohnimmobilien ist der CO2-Effekt zusätzlicher Dämmung sehr gering, während die Baukosten stark steigen.
  • Bei Gewerbeimmobilien steigen durch die zusätzliche Dämmung die Kühlkosten.

Nach Berechnungen des ZIA führt die Erhöhung des jetzigen GEG-Standards auf ein EH55-Niveau lediglich zu einer CO2-Reduktion von rund 0,5 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Demgegenüber entstehen laut Entwurf der Formulierungshilfe zusätzliche Kosten von rund 430 Millionen Euro jährlich für Bürger und Wirtschaft. Dies steht in keinem angemessenen Verhältnis zueinander.

Der ZIA hat einen Gegenvorschlag entwickelt: Bei der geplanten Anhebung des Neubaustandards auf EH55-Niveau ist die Nebenanforderung im GEG an den Wärmeschutz nicht weiter zu verschärfen. Dadurch kommt den weiteren Stellschrauben „Anlagentechnik“ und „Einsatz erneuerbarer Energien“ eine größere Bedeutung zu.

Stellungnahme
ZIA-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie (Änderung EnWG / GEG) (27.05.2022) [PDF | 248 KB]
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