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Stellungnahme 65% Erneuerbare Energien bei neuen Heizungen

Der Entwurf verankert im Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass ab dem 1.1.2024 möglichst jede neue Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Der vorliegende Referentenentwurf zeigt mehr Augenmaß und Offenheit als frühere Überlegungen. Insbesondere die geplante ausgeweitete Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Technologien als Erfüllungsoptionen ist erfreulich. Dadurch kann die Akzeptanz in der Bevölkerung für mehr Klimaschutz beim Heizen verbessert werden. Übergangsfristen bei Heizungshavarien und Anschlüssen an Wärmenetze sowie der Verzicht auf Betriebsverbote für ältere Niedertemperatur- und Brennwertkessel versprechen zudem mehr Praktikabilität im Vergleich zu zuvor diskutierten Vorschlägen.

Zentrale Kritikpunkte sind:

  • Immobilieneigentümer werden bereits ab dem kommenden Jahr verpflichtet, während in vielen Städten und Gemeinden bis dahin mit der kommunalen Wärmeplanung noch nicht einmal begonnen worden sein wird. Hier besteht ein Missverhältnis.
  • Die Regeln sollen schon zum 1.1.2024 in Kraft treten. Wirtschaft und Bürger werden nach der Verabschiedung des Gesetzes nur wenige Monate Vorbereitungszeit haben. Die Anforderung sollten aus ZIA-Sicht deshalb erst 12 Monate nach Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt greifen.
  • Der Entwurf enthält eine Regelung, die einen Verbleib von Mehrkosten biogener Brennstoffe und grünen/blauen Wasserstoffs bei Vermietern festlegt. Ein Vermieter, der die Wärme- und Warmwasserversorgung aus Klimaschutzgründen auf erneuerbare Energien umstellt, sollte nicht anteilig oder vollständig auf den Kosten sitzen bleiben.
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2023-04-12_ZIA-Stellungnahme_GEG-Referentenentwurf 65_ EE [PDF | 248 KB]
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