
Sortimentsbeschränkungen im stationären Einzelhandel
Die starre Sortimentsbeschränkung des stationären Einzelhandels stellt einen der größten Wettbewerbsnachteile von Einzelhändlern gegenüber dem Onlinehandel dar. Dabei ist der stationäre Handel als Impulsgeber der Städte die wichtigste Säule der täglichen Nahversorgung. Aus diesem Grund setzt sich der ZIA auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene für eine Erweiterung der kommunalen Planungshoheit ein, um maßgeschneiderte und selbstbestimmte Lösungen für die Städte zu ermöglichen.
Auch die EU-Kommission hat diesen Wettbewerbsnachteil erkannt und bestimmte Regelungen der Raumordnung für den Einzelhandel in Deutschland, speziell die Sortimentsbeschränkungen, mehrfach kritisiert.
Der ZIA fordert insbesondere eine zeitlich begrenzte Sortimentsbeschränkung, um eine flexible Planung für Städte und Gemeinden zu ermöglichen. Zudem setzt er sich für eine bedarfsgerechte Flächengrößen und damit insbesondere eine flexiblere Handhabung des §11.3 BauNVO ein.
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