
Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) setzt sich bei dem von Bundesbauminister Horst Seehofer geleiteten „Wohnungswirtschaftlichen Rat“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für eine schnellere Planung und beschleunigte Umsetzung von Bauprojekten in allen Nutzungsklassen ein. Nur so sind die Ziele, mehr Wohnungen zu bauen, den Engpass bei Gewerbeimmobilien zu beseitigen und Einzelhandels- und Logistikflächen anzubieten, zu erreichen. Ziel der Arbeit im Rat ist es, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung an einen Tisch zu bringen, um die Ursachen für Termin- und Kostenprobleme bei Bauprojekten zu analysieren und hieraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Der ZIA hat in 28 Punkten Ideen entwickelt, wie schneller geplant und gebaut werden kann und wie der Beitrag der Immobilienwirtschaft hierbei aussehen könnte. Dazu zählt nach Vorbild des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unter anderem die Idee, zu einem sehr frühen Termin im Planungsverfahren einen verpflichtenden Scoping-Termin anzusetzen, um Aufgaben und Fragen der Mitbestimmung im komplexen Planungs- und Herstellungsprozess frühzeitig zu definieren. Unnötigen Zeitverlusten wird so entgegengewirkt. Bleiben geladene Akteure diesem anberaumten Termin grundlos fern, kann ihr Fehlen im Sinne einer Präklusion als Zustimmung gewertet werden.
Darüber hinaus wirken auch die unterschiedlichen Landesbauordnungen in Deutschland für das serielle Bauen zeit- und kostenintensiv sowie hinderlich für eine deutschlandweite Anwendung einmal genehmigter Typen. Um das serielle Bauen voranzubringen, braucht es daher eine verbindliche Festlegung bestimmter technischer Anforderungen in einer Bundesbauordnung. Einmal genehmigte Typen sollten in allen Bundesländern anzuwenden sein. Vor allem im Bereich des preiswerten Wohnungsbaus, aber auch bei Büro- und Logistikimmobilien werden hierdurch die dringend benötigten Planungs- und Baukapazitäten frei.
Ähnlich wie im bereits vorliegenden Entwurf des Planungs- und Baubeschleunigungsgesetzes für den Verkehrsbereich sollte auch für den Baubereich die Idee eines Projektmanagers verankert werden, der von der öffentlichen Verwaltung mit der Vorbereitung und der Durchführung bestimmter Verfahrensschritte befasst werden kann. In den Planungsbehörden sitzen selten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem immobilienwirtschaftlichen Hintergrund, sodass es quantitativ und qualitativ an Personal und an einer marktgerechten Perspektive fehlt. Hier ist die Immobilienwirtschaft bereit, bei Großprojekten einen hochqualifizierten Projektmanager mitzufinanzieren, der als Top-Kraft das Projekt energisch durch die Vielzahl beteiligter Stellen führt. Die Beteiligung der Immobilien- und Bauwirtschaft hieran könnte beispielsweise über einen Bauplanungsfonds laufen, über den der Bund den benötigten Spezialisten aus der Branche finanziert.
Stand: 28. August 2018
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