
Klimaschutzmaßnahmen im Steuerrecht
Aus dem Pariser Klimaschutzabkommen leitet der deutsche Gesetzgeber ehrgeizige Ziele für die Senkung von Kohlendioxidemissionen ab. Bis 2045 – statt ursprünglich 2050 – soll Deutschland klimaneutral sein. Hierdurch soll für Deutschland ein angemessener Beitrag zur Umsetzung der Klimaziele der Europäischen Union zur weltweiten Treibhausgasneutralität geleistet werden. Um eine flächendeckende Emissionsminderung erreichen zu können, muss die Rate energetischer Modernisierungen im gesamten Gebäudebereich – insbesondere im Bestand – erhöht werden. Zur Erreichung dieser ambitionierten Ziele, müssen aus Sicht des ZIA unter anderem steuerliche Anreize geschaffen und bestehende steuerliche Hemmnisse abgebaut werden.
In einzelnen Bereichen – beispielsweise bei selbstgenutzten Wohnimmobilien oder im Bereich der erweiterten gewerbesteuerlichen Grundbesitzkürzung – ist der Gesetzgeber bereits aktiv geworden. Der ZIA sieht hierin einen wichtigen ersten Schritt. Um die energetische Sanierung sowie die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie im Gebäudesektor allerdings nicht nur punktuell attraktiv zu machen, müssen weitere Schritte folgen.
Gerade bei Wirtschaftsimmobilien ist das Potenzial enorm: In Deutschland gibt es rund zwei Millionen Wirtschaftsimmobilien, auf welche 34 Prozent des Gebäudeenergieverbrauchs entfallen. Insofern bedarf es zusätzlicher Anreize, um diese erheblichen Potentiale zu heben. So ist aus unternehmerischer Sicht hinderlich, dass Betriebsausgaben für energetische Modernisierungsmaßnahmen in einer Vielzahl von Fällen nicht als sofort abziehbarer Aufwand und somit zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Abflusses steuermindernd berücksichtigt werden können. Bei der Erzeugung elektrischen Stroms aus regenerativen Energien und Blockheizkraftwerken in Gebäuden sowie die Bereitstellung von Energie und Ladeinfrastruktur an Mieter für Zwecke der E-Mobilität besteht auch noch Nachbesserungsbedarf im Gewerbesteuer-, Einkommensteuer- und Investmentsteuer- und Aufsichtsrecht.
Werden in diesen Bereichen steuerliche Anreize nicht gesetzt bzw. bestehende steuerliche Hemmnisse nicht abgebaut, vergibt der Gesetzgeber die Chance, im Gebäudesektor eine flächendeckende Emissionsminderung zu bewirken.
Anpassungsbedarf
Der ZIA regt deshalb folgende steuerliche Anpassungen an:
- Die Erzeugung und Abgabe regenerativer Energie im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Immobilie sollte grundsätzlich als Tätigkeit im Rahmen der Vermögensverwaltung bzw. unschädliche Tätigkeit qualifiziert werden und nicht zu einer Gewerbesteuerpflicht führen, solange sie vorrangig dem Betrieb der Immobilie dient.
- Einnahmen aus dem Betrieb von Blockheizkraftwerken sollten der angedachten begünstigten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gleichgestellt werden.
- Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Maßnahmen der energetischen Modernisierung muss verbessert werden und daher müssen deren Kosten sofort abziehbar sein und nicht bei „anschaffungsnahen Herstellungskosten“ und „nachträglichen Herstellungskosten“ berücksichtigt werden.
- Die lineare Abschreibung muss um mindestens einen Prozentpunkt erhöht werden.
Stand: 31.05.2022
Stellungnahmen
Steuerliche Hemmnisse bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor abschaffen (11.08.2021) [PDF | 334 KB]
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Torsten Labetzki
