
Gebäudeenergiegesetz
Laut eines aktuellen Entwurfes plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude („Gebäudeenergiegesetz“). Aus Sicht des ZIA ist der vorliegende Gesetzentwurf ein wichtiger Vorstoß, um ordnungsrechtliche Hürden im Klimaschutz zu beseitigen.
Die Zusammenlegung von EnEV, EnEG und EEWärmeG schafft eine deutliche Erleichterung und Entbürokratisierung für die Immobilienwirtschaft. Das Nebeneinander mehrerer Regelwerke wird damit beendet. Zukünftig soll für den Neubau ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Ein erster Anlauf zu einem Gebäudeenergiegesetz war in der vergangenen Legislaturperiode gescheitert.
Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit festgeschrieben
Der Gesetzentwurf folgt dem Grundsatz, dass energetisch hochwertige Gebäude sowohl wirtschaftlich als auch mit marktgängigen Technologien errichtet werden können. Zudem bleiben die Anforderungen für Neubau und Bestand unverändert. Verschärfungen des Anforderungsniveaus gegenüber der aktuell gültigen EnEV-Fassung sind nicht vorgesehen. Die unverändert fortgeführten energetischen Anforderungen erfüllen laut Gesetzentwurf die Kriterien der EU-Gebäuderichtlinie für das Niedrigstenergiegebäude. Gutachterliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bestätigen, dass das gültige wirtschaftliche Anforderungsniveau nach wie vor das in der EU-Gebäuderichtlinie verankerte Kriterium der Kostenoptimalität erfüllt.
Einsatz erneuerbarer Energien und Quartiersansatz erleichtern
Darüber hinaus soll das Gebäudeenergiegesetz den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden erleichtern. So soll etwa gebäudenah erzeugte Fotovoltaik erstmals als Option für die Erfüllung der energetischen Standards stärker berücksichtigt werden, auch für Biomethan soll es diese Möglichkeit geben. Aus Sicht des ZIA geht die vorgeschlagene stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Energien, die gebäudenah erzeugt werden, aber noch nicht weit genug. Insbesondere bei der Berücksichtigung von Ökostrom wäre noch mehr möglich und auch sinnvoll. Zudem sollen Quartierslösungen mit einer Regelung zur Wärmeversorgung im Quartier gestärkt und angestoßen werden.
Innovationsklausel auch für Nichtwohngebäude
Neu eingeführt werden soll eine Innovationsklausel für ein alternatives Anforderungssystem, die auf Antrag eine gleichwertige Erfüllung der Neubau- und Sanierungsanforderungen auf Basis der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums zulässt. Dies geht einher mit dem Auftrag des Koalitionsvertrages, eine Umstellung künftiger Anforderungen auf CO2-Emissionen zu prüfen. Die neue Klausel soll sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude gelten.
Kontakt