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Energieeffizienzstrategie 2050

Der ZIA begrüßt die klare Aussage im Entwurf der Energieeffizienzstrategie 2050, dass Energiewende und Klimastrategie nur durch eine kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz wirksam und kosteneffizient umgesetzt werden können.

Die Energieeffizienzstrategie (EffSTRA) basiert laut Bundesregierung auf folgenden Elementen:

  • Festlegung eines Energieeffizienzziels 2030
  • Neuer Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0)
  • Durchführung eines Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“

Der ZIA begrüßt, dass die Bundesregierung zeitgleich zum laufenden Arbeitsprozess zur Umsetzung der nationalen Klimaziele 2030 auch die Energieeffizienzstrategie 2050 mit dem NAPE 2.0 vorlegt. Die Immobilienwirtschaft bekennt sich klar zu den Klimazielen von Paris sowie zu den europäischen und nationalen Zielen. Die Steigerung der Energieeffizienz und das Voranbringen der Energiewende im Gebäudesektor sind essentiell für das Erreichen dieser Ziele. Die Absicht der Bundesregierung, mit der Energieeffizienzstrategie 2050 die Weichen zu stellen für die Stärkung der Energieeffizienzpolitik, ist daher grundsätzlich positiv zu sehen.

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems. Der ZIA hatte stets betont, dass mit einem CO2-Preis alleine ein weitgehend klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 nicht zu erreichen ist. Gutachterliche Expertise der Institute ewi und FiFo der Universität zu Köln hat dies in einer wissenschaftlichen Untersuchung im Auftrag des ZIA bestätigt (online hier verfügbar). Danach ist ein intelligentes Zusammenspiel von CO2-Bepreisung und weiteren begleitenden Maßnahmen essentiell für das Erreichen der Klimaschutzziele. Jenseits des sozialen Ausgleichs muss daher ein Teil des Aufkommens aus der CO2-Bepreisung für gezielte Maßnahmen im Gebäudesektor eingesetzt werden.

Die beabsichtigte Festlegung einer Reduzierung von mindestens 28 % des Primärenergieverbrauchs bis 2030 (gegenüber 2008) als Energieeffizienzziel für das Jahr 2030 bedeutet, dass in der kommenden Dekade nochmals deutlich stärkere Anstrengungen zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung unternommen werden müssen als bisher. Gleichzeitig sind mehrere – teilweise seit Jahren bestehende – Dilemmata und Hindernisse nach wie vor ungelöst und behindern ein schnelleres Vorankommen:

  • Energieeffizienz im Gebäudesektor muss aus Sicht des ZIA stets im Zusammenhang damit betrachtet werden, ob sich Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll umsetzen lassen. Aktuell sind aber diverse energetische Sanierungsmaßnahmen für den Eigentümer unrentabel, da zwar die Investitionen vom Eigentümer getätigt werden müssen, jedoch nur der Mieter an den Einsparungen partizipiert (sog. Investor-Nutzer-Dilemma). Daher sollte auch der Vermieter von der Förderung profitieren, damit Investitionen nicht verhindert werden.
  • Der Fokus muss stärker auch auf Wirtschaftsimmobilien, unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzung, und den Gebäudebestand ausgeweitet werden. Dort ruhende Energieeinsparmöglichkeiten müssen genutzt werden und können signifikant zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Dazu müssen steuerliche Hemmnisse beim Mieterstrom abgebaut, zusätzliche Investitionskostenzuschüsse freigegeben und die Sanierungs-AfA verbessert werden.
  • Beim Klimaschutz im Gebäudesektor muss zwingend die Frage des bezahlbaren Wohnens und Bauens mit gedacht und die beiden Herausforderungen in Einklang gebracht werden, um erhebliche soziale Verwerfungen zu vermeiden. Nur eine konsequente Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots wird auf die Dauer die Akzeptanz ambitionierter Klimaschutzziele in der Breite der Bevölkerung sichern und erhalten.
  • Ohne die Beseitigung zahlreicher Hemmnisse können riesige Potentiale bei der Erzeugung erneuerbarer Energien auf und an Gebäuden sowie in Quartieren nicht genutzt werden. Dazu gehören die Gewerbesteuerinfizierung bei Mieterstromprojekten, die Frage des räumlichen Zusammenhangs bei Quartieren sowie eine zeitgemäße Definition von Kundenanlagen.

Im Entwurf der Energieeffizienzstrategie 2050 fehlen Hinweise, wie diese Dilemmata und Zielkonflikte aufgelöst werden sollen. Bei den Maßnahmen werden weder die Finanzierung noch der Zeitraum bis zum Inkrafttreten benannt. Generell fehlt ein Konzept, wie die Effizienz sowie der langfristige Beitrag der Maßnahmen zur Emissionsminderung einem Controlling und Monitoring unterzogen werden kann. Unserer Meinung nach müssten Maßnahmen nach Ihrer Wirkung bewertet werden. Auch sollten Förderungen stärker an die tatsächlich erreichten Einsparungen gekoppelt werden. Dies könnte in einem ersten Schritt auch nur einen Teil der Fördersumme betreffen. Ausdrücklich begrüßen wir den im Entwurf festgelegten Dialogprozess „Roadmap Energieeffizienz 2050“. Im Rahmen dieses Roadmap-Prozesses sollen sektorübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050 diskutiert und Vorschläge für deren Umsetzung erarbeitet werden. Es ist richtig, dass zum Erreichen des Ziels der Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050 gegenüber 2008 neue Lösungswege erforderlich sind – diese können nur im intensiven Dialog mit der Immobilienbranche und unter Mitwirkung von Praktikern erarbeitet werden. Wir möchten daher bereits jetzt unsere Mitarbeit anbieten und bitten nachdrücklich darum, die Praxis hier nicht außen vor zu lassen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der nicht fortgeführten Innovationspartnerschaft sowie der abgesagten Gebäudekommission.

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Stellungnahme zum Entwurf einer Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA) vom 20.11.2019 [PDF | 128 KB]
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Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA) [PDF | 1,24 MB]
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