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CO2-Bepreisung im Wärmemarkt

Vor dem Hintergrund der EU-weiten Diskussion zu einer CO2-Bepreisung, den Koalitionsverhandlungen 2017/2018 und der schon bestehenden CO2-Bepreisung z.B. in Dänemark und der Schweiz könnte eine CO2-Bepreisung unter Umständen auch eine zukünftige Lösung zur Reduktion von Treibhausgasemissionen für die Immobilienwirtschaft sein, insbesondere als relativ gesehen marktwirtschaftliches Modell im Verhältnis zum Ordnungsrecht.

Da das „Ob“ einer Einführung und die konkrete Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung tiefergehender Untersuchung und intensiver Diskussion bedürfen, hat die ZIA-Task Force Energie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) mit einer wissenschaftlichen Untersuchung beauftragt, die auch konkrete, zeitnah umsetzbare Umsetzungsoptionen beinhalten sollte.

Bei der Erarbeitung des Gutachtens waren folgende Gesichtspunkte leitend, die der ZIA in seinem Positionspapier „Immobilienwirtschaft & Energie“ 2017 formuliert hat:

  • Die Bepreisung von CO2 wird langfristig angekündigt, ausgelegt und umgesetzt: Die untersuchten Varianten haben einen Betrachtungszeitraum bis 2050.
  • Es soll ein gesamtwirtschaftliches Level Playing Field unter Einbeziehung möglichst aller Sektoren geschaffen werden.
  • Notwendig ist eine nahezu aufkommensneutrale Ausgestaltung durch zeitgleiche Etablierung eines Ausgleichssystems für einkommensschwächere Haushalte und stark belastete Unternehmen.
  • Es ist ein intensiver Diskussionsprozess mit der Immobilienwirtschaft zur Thematik erforderlich.

Vorschläge des IW-Gutachtens

Um Treibhausgasemissionen zu senken, fordert das IW, die Energiebesteuerung im Wärmesektor am Ausstoß der klimaschädlichen Gase auszurichten. Voraussetzung sollte die Einbettung in ein länder- und sektorenübergreifendes System sein. Unter den passenden Rahmenbedingungen können so die richtigen Anreize gesetzt werden, um Emissionen zu vermeiden. Eine CO2-Bepreisung ist dafür – als marktwirtschaftliches Instrument – ordnungspolitischen Verboten und Grenzwerten überlegen.

Das Gutachten diskutiert insgesamt drei mögliche Varianten und Ausgestaltungsoptionen.

Die weitest gehende Variante 3 stellt mit einem globalen Emissionshandel und einheitlichen Preisen für Treibhausgase die optimale Lösung dar.

Variante 1 behandelt mit einer CO2-Bepeisung im Wärmemarkt die politisch voraussichtlich am einfachsten realisierbare Lösung. Konkret wird dabei eine Umbasierung der Energiesteuer für Erdgas und Heizöl nach dem CO2-Ausstoß diskutiert. Die Anhebung der Steuersätze erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2050.

Variante 2 bezieht den Stromsektor mit ein.

Position der ZIA-Task Force Energie: CO2-Bepreisung sinnvoll bei Einbettung in ein länder- und sektorenübergreifendes System

Aus Sicht der ZIA-Task Force Energie sollte eine CO2-Bepreisung als ein Baustein eines ganzheitlichen Konzepts zur Erreichung der Klimaschutzziele diskutiert werden. Eine CO2-Bepreisung ist im Verhältnis zum Ordnungsrecht ein relativ marktwirtschaftliches Instrument, das künftig zur Reduktion von Treibhausgasemissionen herangezogen werden könnte. Voraussetzung hierfür sind jedoch die passenden Rahmenbedingungen unter Beachtung der komplexen Wirkungsketten. Eine CO2-Bepreisung kann dann eine kostenminimale und somit wirtschaftliche Lösung darstellen, wenn sie technologieoffen und marktgerecht ausgestaltet ist. Ein solches Modell wäre allerdings nur sinnvoll, wenn zeitgleich auf eine weitere Verschärfung ordnungspolitischer Vorgaben verzichtet würde.

Optimale Lösung und Zielkompass ist ein einheitlicher, länder- und sektorenübergreifender CO2-Preis. Voraussetzung für eine funktionierende CO2-Bepreisung sind verschiedene Rahmenbedingungen, deren „ideale“ Einhaltung zwingend ist. Diese wurden im Gutachten selbst noch nicht ausreichend adressiert bzw. bedürfen weiterer Untersuchung:

  • Investor-Nutzer-Dilemma: Die Problematik, dass insbesondere bei vermieteten Immobilien Investitionen und Nutzen von Effizienzmaßnahmen auseinanderfallen, bleibt bestehen.
  • Den gesellschaftlichen Auswirkungen einer CO2-Bepreisung muss noch stärkere Beachtung geschenkt werden. Hierzu gehört insbesondere die Untersuchung von Ausgleichs- bzw. Rückerstattungsmöglichkeiten für einkommensschwächere Haushalte.
  • Aufgrund der Heterogenität der deutschen Immobilienwirtschaft müssen die bestehenden Unterschiede zwischen Wohn- und Nichtwohn- bzw. Wirtschaftsimmobilien stärker beachtet werden.
  • Es existiert kein vollkommener Markt innerhalb und zwischen den verschiedenen Sektoren.
  • Konsequenzen einer CO2-Bepreisung für die Fernwärmewirtschaft

Status Quo und weiteres Vorgehen des ZIA

Das Thema CO2-Bepreisung hat für die Immobilienwirtschaft unstreitig Relevanz, besondere Berücksichtigung finden dabei auch im Bereich Treibhausgasreduktion marktwirtschaftliche gegenüber ordnungsrechtlichen Lösungsansätzen. Für eine ggf. folgende gesellschaftlich-politische Diskussion zum Thema ist ein Input der Immobilienwirtschaft unerlässlich, da es sich um einen stark erläuterungsbedürftigen (Entscheidungs-)Prozess handelt. Nach heutigem Stand ist eine CO2-Bepreisung kein kurzfristig anwendbares Instrument, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bzw. der Klärung von Rahmenbedingungen kann sie ein mittel- bis langfristig sinnvolles Instrument sein.

Eine Vertiefung des Themas durch fachlichen Austausch bzw. eine Diskussion der verschiedenen Perspektiven in gesellschaftlich-politischen Netzwerken ist notwendig, die politische Diskussion muss eng begleitet werden. Im Falle einer Konkretisierung des Themas muss erneut unter Beachtung der zwingend richtig-orientierten Ausgestaltung der Rahmenbedingungen eine Positionierung des Verbandes vorgenommen werden.

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Kontakt

Downloads
Möglichkeiten einer CO2-Bepreisung im Wärmemarkt (IW Köln, Mai 2018) [PDF | 1,27 MB]
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Auswertung der ZIA-Task Force Energie zur CO2-Bepreisung [PDF | 165 KB]
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