
Bürgerbeteiligung und Planungsverfahren
Die zunehmenden außerordentlich kontroversen Diskussionen zu bestimmten Bauvorhaben oder Infrastrukturmaßnahmen – Stuttgart 21 ist da nur ein Beispiel – haben deutlich gemacht, dass die Beschränkung der Bürgerbeteiligung auf konventionelle und formelle Maßnahmen nicht ausreichend und zeitgemäß ist.
Der ZIA begrüßt ausdrücklich die Absicht des Gesetzgebers mit der Vereinheitlichung der Planfeststellungsverfahren einen Beitrag zur Beschleunigung der Verfahren und zum Bürokratieabbau zu leisten. Ebenso unterstützt wird die angestrebte Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung durch die frühzeitige Schaffung von Transparenz zur Förderung der Akzeptanz von Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die Schaffung von Investitionssicherheit basierend auf gesellschaftlicher Akzeptanz von Großprojekten ein Kernanliegen. Der ZIA ist der Auffassung, dass es für das Investitionsklima in Deutschland förderlich ist, wenn die verschiedenen Planungs- und Genehmigungsverfahren das Thema Bürgerbeteiligung mit vergleichbaren Philosophien umsetzen, denn die Bürger unterscheiden i.d.R. nicht zwischen Planfeststellungs- und Bauleitplanverfahren. Der aktuelle Gesetzesentwurf ist auch in diesem Sinne ein Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist aber auch die freiwillige fallbezogene Anwendung moderner Partizipationsinstrumente, um bürokratische Überregulierungen zu vermeiden.
Der ZIA hat sich mit dem Thema Bürgerbeteiligung intensiv befasst und ein Handbuch zur Bürgerbeteiligung in der Projektentwicklung veröffentlicht.
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